Am 08.04.2020 wurde von den Kieler Nachrichten ein Interview mit dem Gründer und geschäftsführendem Gesellschafter der HWB Gruppe, Hartmut Winkelmann, mit dem Titel „100-Prozent-Kredite könnten den Knoten durchschlagen“ veröffentlicht.
Im Folgenden liefert die HWB Gruppe hierzu weitere Hintergrundinformation:
Politik, Förderinstitute und Banken versuchen in Zeiten der Coronakrise alles, um die Folgewirkungen abzumildern. Neue Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes schließen zukünftig zunehmend die akuten Liquiditätslücken der Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Mit der ursprünglichen Entscheidung, Kredite ohne Rückhaftung der Hausbanken zu vergeben, wurde ein Dilemma ausgelöst, das trotz erstklassiger Arbeit vieler einzelner Institutionen sich aktuell nicht abschließend auflösen lässt.
Die maßgeblichen Beteiligten bei der Sicherung der Liquidität sind:
Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage, warum die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, bzw. die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse so lange dauern.
Ein Versuch die Komplexität zu erläutern
A. Die Bundespolitik hat politisch schnell die Notwendigkeit zu handeln erkannt und über die KfW umfangreiche Hilfe zugesagt
Die KfW hat bestehende Programme ausgeweitet, die Haftung der Banken für neue Mittelvergabe auf 10% reduziert und den Anforderungskatalog an die benötigten Unterlagen benannt (z. B. die kreditübliche Prüfung, dass die Kapitaldienstfähigkeit der beantragenden Unternehmen mindestens vor der Coronakrise bestand). Die Wirksamkeit der KfW Programme mit 5-jähiger Laufzeit führt aber zu kurzen Rückzahlungsphasen, die vielfach vom Unternehmen nicht zu tragen und für die Banken nicht finanzierbar sind. Es entsteht zunehmend Unmut in der Wirtschaft und es herrscht auch Unverständnis, warum so viel Zeit ins Land geht, bevor die Mittel zur Liquiditätsstützung bei den Unternehmen ankommen. Und dieses auch vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene verkündet wurde, dass ausreichend Liquidität vorhanden sei. Im Folgenden konzentrieren wir uns bei der folgenden Betrachtung auf den Wirtschafstraum Schleswig-Holstein.
Die Landespolitik hat erste erkennbare Lücken in den Bundesprogrammen identifiziert und rückzahlbare Zuschussprogramme zur Soforthilfe aufgelegt, z.B. für Gastronomie und Hotellerie.
Die Förderinstitute und die Hausbanken haben zudem ihre Kapazitäten zur Antragsbearbeitung massiv aufgebaut, Richtlinien zur Kreditvergabe durchdacht und erste Maßnahmen zur Tilgungsaussetzung beschlossen.
Schnell wurde erkennbar, dass für die Kreditgewährung in Krisen maßgebliche weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Zum Beispiel die aktuell vorgenommene Änderung der Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsführer. Nur so ist es jetzt auch möglich, sich als Bank durch die Neuvergabe von Krediten nicht in die Mitverantwortung einer Beihilfe zur Insolvenzverschleppung zu begeben. Das ist vor allem wichtig, falls das Unternehmen trotz frischer Liquidität später doch in die Insolvenz gerät und die Bank vom Insolvenzverwalter in die Mithaftung genommen werden würde. Dieses Problem wurde entsprechend gelöst.
Dies bedeutet für die Bank, dass sie sich nun auf die Prüfung der ursprünglichen Kapitaldienstfähigkeit konzentriert. D. h. die Bank darf nur Kredite vergeben, bei denen Zins und Tilgung zum 31.12.2019 gesichert gezahlt werden konnten und rechnerisch die wirtschaftlichen Ergebnisse dazu ausreichten. Hatte man 2019 z. B. ein unterdurchschnittliches Jahr, hat aber trotzdem alles bezahlt, z. B. aus freier Liquidität, ist formal diese Regel nicht eingehalten und eine Kreditgewährung wäre nicht zulässig.
Noch schwieriger ist es, wenn man zwar für die Fördermittel formell antragsberechtigt ist, nun aber z.B. erhebliche Verluste durch die verordneten Schließungen des eigenen Betriebes entstehen. Zum Teil ist es aber schon heute absehbar, dass das aufgenommen Darlehen, z. B. in Höhe von TE 500, nicht in den Fristen des KfW Kredites - maximal 5 Jahre Laufzeit - zu tilgen ist und somit erkennbar die Auflagen der KfW nicht eingehalten werden können.
Die KfW wiederum konnte bisher die Laufzeit des Kredites nicht verlängern oder die 100% Haftung übernehmen, weil dies dem EU-Beihilferecht widerspricht. Somit blieb häufig eine positive Kreditentscheidung bei der Bank folgerichtig aus, zumal den Banken auch ihre Bankenaufsicht im Nacken sitzt.
Durch den o.g. sukzessiven Erkenntnisprozess in den letzten Tagen und den immer genauer und umfangreicher werdenden Programmen von Bund und Land, den vielen flexiblen Anpassungsreaktionen der Förderinstitute und auch der Hausbanken, insbesondere der regionalen Kreditinstitute, sollten nunmehr alle Programme bessere und praktikablere Umsetzungsvoraussetzungen entstanden sein.
Es besteht jetzt aus unserer Sicht die berechtigte Hoffnung, auch für die Vielzahl bisher vorhandener Grenzfälle Lösungen zu finden. Trotzdem bleibt der entscheidende Faktor die Zeit. Es besteht die Sorge, dass mit Blick auf die Fülle der Anträge und der Bearbeitungsdauer, das Geld nicht rechtzeitig zu den Firmen gelangt.
B. Was muss trotzdem noch passieren
Die bis 30.9.20 vorgesehenen Insolvenzabschirmungsmaßnahmen müssten aus unserer Sicht unbedingt frühzeitig verlängert werden und dies in Abstimmung mit der BaFin, um die Regularien der Kreditvergabe sinnvoll aufrecht zu erhalten.
Auf Landesebene würden wir uns wünschen, dass die Problematik der Beihilfe (Deminimis) und damit ggf. die Höhe der Neukreditgewährung unabhängig zu den Bestandskrediten geklärt wird (Lösung: Erhöhung der Beihilfegrenzen). Es gibt konkrete Fälle, bei denen Unternehmen in 2019 nennenswert investiert haben und auch Beihilfe erhalten haben. Obwohl vom Grunde jetzt eine Voraussetzung für Liquiditätshilfe gegeben ist, dürfen aufgrund der ausgeschöpften Beihilfen der Vergangenheit, keine neuen Mittel beantragt werden.
C. Wie sehen die aktuellen Maßnahmen aus, die jetzt zur Lösung führen sollten
Die Bundesregierung hat am 06.04. ein Schnellkreditprogramm als Nachbesserung zu bestehenden Programmen für Mittelständler, die in der Coronakrise in Not geraten sind, beschlossen. Zentraler Punkt ist die Befreiung der Hausbanken von sämtlichen Risiken, die mit dem KfW-Darlehen verbunden sind. Bisher übernimmt der Bund je nach Größe des Kredits nur 80 oder 90 Prozent der möglichen Ausfälle. Die KfW übernimmt nunmehr das Risiko für einen Kredit bis zu TE 500 komplett bei Unternehmen zwischen 11 bis 49 Mitarbeiter. Für größere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten sind bis zu TE 800 vorgesehen.
Die Laufzeit der Mittelstands-Darlehen sind nunmehr auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sind. Der geplante Zinssatz gem. EU-Vereinbarung beträgt 3 % für den Schnellkredit, kann aber später in einen klassischen KFW-Vertrag mit den üblichen Konditionen gewandelt werden.
Nicht die zukünftige Entwicklung des Unternehmens steht laut Olaf Scholz im Vordergrund, sondern die Entwicklung im vergangenen Jahr. Grundlage sind drei Monatsumsätze, die dann über die Hausbank ausgereicht und zu 100 % durch den Bund abgesichert. Voraussetzung ist ein positiver Geschäftsverlauf in 2019. Peter Altmeier teilt zudem mit, dass auch bei kleineren Unternehmen die positive Fortführungsprognose als Voraussetzung ausgesetzt wird. Die Laufzeit soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden.
Die Auszahlungen sollen ab dem 9.04.2020 beantragt werden können.
D. Kernthesen zu bevorstehenden Konsequenzen
Je nach Einschätzung der großen Wirtschaftsinstitute, ist mit einem erheblichen Rückgang der Wirtschaftsleistung unseres Landes auszugehen, die auch 2021 noch umfangreiche Wirkungen auslösen wird.
In einer nie dagewesenen Belastungssituation haben die verschiedenen Institutionen gezeigt, dass auch in einer Demokratie schnelle und konsequente Handlungsfähigkeit gegeben ist und die Werte des Lebens an oberster Stelle stehen. Die wirtschaftliche Krise wird gemeistert und gleichzeitig werden viele individuelle wirtschaftliche Schicksale nicht zu vermeiden sein.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Gründer und geschäftsführenden Gesellschafter der HWB Gruppe, Hartmut Winkelmann sowie Helmut Bauer, zur Verfügung.
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