Die Härtefallhilfen, ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder, können ab dem 19.05.2021 beantragt werden. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme und richtet sich nur an Unternehmen und Selbständige, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden können.
Ergänzend zu den im Corona-Koffer genannten grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen sind Unternehmen nur antragsberechtigt, wenn sie sich mindestens einer der in den FAQs erläuterten Härtefall-Kategorien für Schleswig-Holstein zuordnen lassen. Dazu gehören:
weitere Informationen bietet das Land Schleswig-Holstein hier.
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