Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt.
Für Informationen rund um die Überbrückungshilfen: Unser Corona-Koffer
Für weitere Informationen: bmwi.de
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