20.05.2021

Härtefallhilfe ist da

Die Härtefallhilfen, ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder, können ab dem 19.05.2021 beantragt werden. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme und richtet sich nur an Unternehmen und Selbständige, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden können.

Ergänzend zu den im Corona-Koffer genannten grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen sind Unternehmen nur antragsberechtigt, wenn sie sich mindestens einer der in den FAQs erläuterten Härtefall-Kategorien für Schleswig-Holstein zuordnen lassen. Dazu gehören:

  • Wahl alternativer Vergleichszeiträume für 2018 bei begründeten außergewöhnlichen betrieblichen Umständen in 2019
  • Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb: Wahl alternativer Referenzmonate nach Februar 2020, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Haupterwerb vorliegt
  • Vermietung von Ferienwohnungen ohne Gewerbeschein, wenn eine gewerbliche Prägung gemäß der in den FAQs erläuterten Kriterien vorliegt
  • Mischbetriebe / Verbundunternehmen: Antragstellung für einen abgrenzbaren Teil der wirtschaftlichen Tätigkeitsfelder des Mischbetriebes bzw. für ein Unternehmen eines Unternehmensverbundes
  • Sonstige Härtefälle: Über weitere Konstellationen kann die Härtefallkommission nach pflichtgemäßen Ermessen bei vorliegenden ausführlichen Begründungen entscheiden.

weitere Informationen bietet das Land Schleswig-Holstein hier.