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Start der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

09.07.2020

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen als Zuschüsse erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet. Auf der Seite können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, registrieren. Nur über diese Seite können für antragsberechtigte Unternehmen Anträge auf die Gewährung von Überbrückungshilfen (für die Monate Juni, Juli und August 2020) gestellt werden.

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen

 

 

 

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