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EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten

31.01.2021

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro)
  • Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio.Euro)
  • Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30.09.2021)

Weiter Informationen finden Sie unter bmwi.de.

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