Das IDW S6 handelt es sich um ein Sanierungsgutachten. Der oder die Geschäftsführer müssen einen externen Fachmann beauftragen, der nach vorgegebenen Standards einen Überblick über die Krisen-Lage des Unternehmens gibt.
Ein Unternehmen braucht ein IDW S6 dann, wenn es in einer Krisenzeit mit externen Parteien im großen Stil agiert, beispielsweise will es Fremdkapital aufnehmen.
Ziel eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6 ist die Sanierungsfähigkeit oder -würdigkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Zwar ist jeder Krisenfall individuell, doch das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hat einen Standard etabliert. Das IDW S6-Gutachten.
Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in einer Krise ist zunächst die Feststellung, welche Ursachen zu der Krise geführt haben und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen nach dem S 6 befindet. Insbesondere ist rasch zu klären, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt bzw. eine Insolvenzgefahr besteht.
Im ersten Schritt muss eine sog. Fortbestehungsprognose erstellt werden. Keine rechtlichen oder tatsächlichen Umstände dürfen im Weg einer der Fortführung des Unternehmens stehen:
Kommen die Gutachter zum Schluss, dass das Unternehmen Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft hat, beginnt die Sanierung:
Die Qualität des Gutachtens ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens.
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