25.09.2020

Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Überbrückungshilfe wird verlängert. Die Maßnahme von Bund und Ländern wird bis Ende 2020 fortgesetzt. Die Überbrückungshilfe soll finanzielle Notlagen, die durch Corona-bedingte Umsatzrückgänge entstanden sind, abmildern.

Dabei ist zu beachten:

  • Anträge für Phase 1 (Juni – August) müssen bis spätestens 30. September gestellt sein, um Anerkennung zu finden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
  • Anträge für Phase 2 (September bis Dezember) können folglich ab 1.Oktober eingereicht werden.

Ein wichtiger Hinweis:

Die Anträge können nur von

  • Steuerberatern
  • steuerberatende Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfern
  • vereidigten Buchprüfern gestellt werden.

Welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu steuern, finden Sie in unserem Corona-Notfallkoffer.

 

Generelle Informationen und Hintergründe zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier.