Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie in unserem Corona-Koffer.
Oder unter bmwi.de.
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