04.03.2021

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie in unserem Corona-Koffer.

Oder unter bmwi.de.