14.04.2020

Soforthilfeprogramm des Landes („Soforthilfe Corona“)

Der Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für von der Corona-Krise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten ist nunmehr online verfügbar. Nach Maßgabe der Bedingungen, die auch für das Corona-Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis 10 Mitarbeitern gelten, kann – je nach Liquiditätsengpass – ein Betrag von bis zu 30.000 Euro je Unternehmen beantragt werden.