30.11.2020

Neuigkeiten für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen

Antragstellung für Abschlagszahlung zur Novemberhilfe startet heute – Erste Abschlagszahlungen noch in diesem Monat

Das Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe startete wie geplant in einem vollständig elektronischen Verfahren am Mittwoch, 25.11.2020

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden € bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

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De­zem­ber­hil­fe kommt, Über­brückungs­hil­fe wird deut­lich er­wei­tert und ver­län­gert

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen. 

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Bund stärkt die Re­ka­pi­ta­li­sie­rung von klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Un­ter­neh­men wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se

Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus. Mittelständler haben so in der Corona-Krise bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis von Mittelständlern zu stärken. Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebliche Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Dafür wurden die Rückgarantieerklärungen des Bundes angepasst und verbessert.

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