07.12.2020

Schutzschirm für Lieferketten: Bundesregierung verlängert Absicherung bis Juni 2021

Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat, wird der Bund ab dem 1. Januar 2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.

Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.

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