26.10.2021

Letter of Intent (LoI) / Absichtserklärung

Im Rechtswesen wird der Letter of Intent als Willenserklärung definiert, die das Interesse an Verhandlungen begründen sollen.

Wann braucht man einen LoI?

Der LoI ist eines der ersten Dokumente, das zum Beginn einer Transaktionsverhandlung zwischen dem verkaufenden Unternehmer und dem potenziellen Käufer erstellt wird. Der LoI dient als Absicherung, dass beide Seiten des Kaufvertrages wissen, welche Bedingungen vorliegen. Wenn während dieses Prozesses Unstimmigkeiten oder ähnliche Probleme aufkommen sollten, können diese Probleme gelöst werden, bevor viel Arbeit und Zeit in den Prozess gesteckt wurden.

Was ist das Ziel des LoI?

Mit Hilfe des LoI können die verhandelten Vereinbarungen niedergeschrieben werden, um Missverständnisse im Verlauf des Transaktionsprozesses zu vermeiden. Ein LoI ist in der Regel kein rechtlich verpflichtendes Dokument, sondern mehr eine Übersicht über die zu erwartenden Leistungen von beiden Seiten des Vertrages.

Was ist in einem LoI enthalten?

Der Aufbau und die Inhalte eines LoI variieren stark je nach der Situation und Art der Transaktion. Eine der ersten nicht verpflichtenden Bedingungen, welche im LoI definiert wird, ist die Struktur der Transaktion. Hierbei geht es primär darum, welche Teile des Unternehmens verkauft werden sollen. Ebenfalls nicht verpflichtend, aber wichtig für den Prozess, ist der Kaufpreis. Neben dem Preis wird auch der Zeitpunkt der Zahlung definiert. Als wichtiger Zeitpunkt für die Zahlung gilt das „Closing“, also die endgültige Übergabe des Unternehmens. Im LoI wird festgelegt wie viel des Kaufpreises am Closing Tag und wie viel nach dem Tag gezahlt werden soll.

Der LoI beschreibt außerdem meistens genau wie weitgehend der Käufer eine Due-Diligence-Prüfung („sorgfältige Prüfung“) durchführen wird, und wie viele Informationen vom Verkäufer bereitgestellt werden. Neben den nicht bindenden Teilen des LoI gibt es auch Abschnitte, die durchaus verpflichtend sind. Während den Verhandlungen über den Verkauf des Unternehmens wird meist durch den LoI dem potenziellen Käufer eine Exklusivität zugesprochen. Dies legt fest, dass während der Verhandlungen zwischen den im LoI genannten Parteien, der Verkäufer nicht separat mit weiteren Käufern verhandeln darf. Diese Exklusivität wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, kann aber jeder Zeit von den Parteien verlängert werden. Der LoI setzt stets voraus, dass die genannten Bedingungen von einer bereits unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung geschützt sind. Sollte eine solche Vereinbarung noch nicht existieren, wird dennoch festgelegt, dass die im LoI genannten Informationen vertraulich sind.

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