20.03.2020

Landesregierung Schleswig-Holstein spannt Schutzschirm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat in ihrer telefonischen Kabinettssitzung vom 20.03.2020 einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Das Ziel des Schutzschirmes ist es, zeitnah und unbürokratisch Hilfe für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen. Die Abwicklung des Zuschussprogramms wird über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Beantragung der Darlehensprogramme über die Hausbanken in enger Zusammenarbeit mit der IB.SH erfolgen.

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