Das gesamte Team der HWB-Gruppe steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung, dem Finden alternativer Förderkredite oder bei Bankgesprächen gern jederzeit beratend zur Seite.
Wichtige zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.corona-notfallkoffer.de.
Im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds vergibt die IB.SH Förderdarlehen gemeinsam mit Hausbanken für durch die Coronakrise unmittelbar betroffene Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes – Betriebe im Haupterwerb (kein Nebenerwerb).
Das Volumen des Mittelstandssicherungsfonds beträgt 300 Mio. Euro – jew. 150 Mio. Euro für Darlehen von 15 bis 50 TEuro bzw. für Darlehen 50 bis 750 TEuro.
Folgende wesentliche Eckpunkte kennzeichnen den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:
Zielgruppe:
- Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren.
- Gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen.
- Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen wie insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferienlager und Jugendzeltlager.
- Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes.
- Die Förderung richtet sich an Haupterwerbsbetriebe (kein Nebenerwerb).
- Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.
- Rechtlich eigenständige Betriebsstätten / Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts beachten).
Höhe und Laufzeit:
- Darlehen der IB.SH: 15 bis 50 TEuro und 50 bis 750 TEuro, max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019.
- Laufzeit Darlehen: 5 Jahre mit anschließendem Angebot der Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre (maximale Gesamtlaufzeit 12 Jahre).
- Zinssatz: 5 Jahre zinslos. Die Anschlussfinanzierung erfolgt zu dann üblichen Konditionen in 5 Jahren.
- Tilgung: 2 Jahre tilgungsfrei, anschließend monatliche Rückführung über 10 Jahre.
- Auszahlung: Die IB.SH zahlt direkt auf das Kundenkonto der Hausbank.
- Ein separates Darlehen bzw. kfr. Kredit (bei Beiträgen <= 50 TEuro) der Hausbank i.H.v. 10 % ist erforderlich.
Die Darlehen der IB.SH werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.
- In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung der Hausbank und bereits gewährter De-minimis-Beihilfen kann das zugesagte Darlehen daher von der beantragten Höhe abweichen.
Informationen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
« zurück