31.03.2020

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds mit zinslosen Darlehen für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe startet am 31.03.2020

Das gesamte Team der HWB-Gruppe steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung, dem Finden alternativer Förderkredite oder bei Bankgesprächen gern jederzeit beratend zur Seite.

Wichtige zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.corona-notfallkoffer.de.

Im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds vergibt die IB.SH Förderdarlehen gemeinsam mit Hausbanken für durch die Coronakrise unmittelbar betroffene Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes – Betriebe im Haupterwerb (kein Nebenerwerb).

Das Volumen des Mittelstandssicherungsfonds beträgt 300 Mio. Euro – jew. 150 Mio. Euro für Darlehen von 15 bis 50 TEuro bzw. für Darlehen 50 bis 750 TEuro.

Folgende wesentliche Eckpunkte kennzeichnen den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:

Zielgruppe:

  • Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren.
  • Gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen.
  • Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen wie insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferienlager und Jugendzeltlager.
  • Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes.
  • Die Förderung richtet sich an Haupterwerbsbetriebe (kein Nebenerwerb).
  • Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.
  • Rechtlich eigenständige Betriebsstätten / Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts beachten).

Höhe und Laufzeit:

  • Darlehen der IB.SH: 15 bis 50 TEuro und 50 bis 750 TEuro, max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019.
  • Laufzeit Darlehen: 5 Jahre mit anschließendem Angebot der Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre (maximale Gesamtlaufzeit 12 Jahre).
  • Zinssatz: 5 Jahre zinslos. Die Anschlussfinanzierung erfolgt zu dann üblichen Konditionen in 5 Jahren.
  • Tilgung: 2 Jahre tilgungsfrei, anschließend monatliche Rückführung über 10 Jahre.
  • Auszahlung: Die IB.SH zahlt direkt auf das Kundenkonto der Hausbank.
  • Ein separates Darlehen bzw. kfr. Kredit (bei Beiträgen <= 50 TEuro) der Hausbank i.H.v. 10 % ist erforderlich.

Die Darlehen der IB.SH werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.

  • In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung der Hausbank und bereits gewährter De-minimis-Beihilfen kann das zugesagte Darlehen daher von der beantragten Höhe abweichen.  

Informationen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds