Die EU-Kommission hat am 08.07.2020 dem zentralen Regelwerk zur Gewährung und Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt. Fortan müssen Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. Euro sowie WSF-Garantien
nicht mehr einzeln bei der EU-Kommission angemeldet werden.
Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antragsformular des Bundeswirtschaftsministeriums
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