Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich bundesweit durch Corona deutlich verschlechtert:
Auch in Schleswig-Holstein sind 50% der ca. 123.000 Unternehmen, Freiberufler und Einzelpersonen von gestiegener Arbeitslosigkeit und Gewerbesteuerrückgang betroffen. In SH sank das BIP um 3,8% im 1. Halbjahr. Dazu erfolgte eine massive Verschuldung der öffentlichen Haushalte. 900 Mio. € in Form von Krediten für Unternehmen.
In Verbindung mit
konnte der Liquiditätsbedarf insgesamt abgedeckt werden. Dies führte dazu, dass die Insolvenzen trotz Krise gegenüber den Vorjahren zurückgingen. Stabilisator war hierbei auch der Bankenapparat, der die Liquidität auch bereitstellen durfte. Es gab keine Rechtsfolgen bei der Kreditgewährung für durch Corona in Schwierigkeiten gekommener Unternehmen.
Nunmehr laufen Teile der wirkungsvollen Hilfsmaßnahmen aus:
Das Verhalten der Banken wird sich Ende 2020, spätestens Mitte 2021, müssen, weil:
Aus der Liquiditätskrise der ersten Phase dürfte eine Bilanz- bzw. Eigenkapitalkrise für einen zu bedenkenden Anteil des Mittelstandes werden.
Es gibt eine Reihe von Programmen:
Die Landesregierung hat bereits frühzeitig zwei Corona-Hilfsmaßnahmen für Beteiligungskapital eingeführt. Das Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein startete am 16. Juni 2020 mit einem Volumen von 15 Mio.€. Rahmen war die Säule 2 des Maßnahmenpakets des Bundes. Für Start-Ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen mit einem Umsatz bis
EUR 75 Mio.)
Stilles und offenes Beteiligungskapital bis zu 800.000 € wurde ermöglicht. Damit war Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, die ein derartiges Beteiligungsprogramm auf den Weg gebracht haben. Dieses Programm ermöglicht nach Ablauf der Regellaufzeit von 10 Jahren eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre. Zudem wurde das Beteiligungsentgelt auf 6% p.a. fixiert. Damit wurde es deutlich günstiger angeboten, als es für Unternehmen in einer solchen Phase sonst üblich ist.
Im Juli 2020 hat das Land Schleswig-Holstein ein weiteres Programm, den MBG Härtefallfonds Mittelstand, ebenfalls mit einem Fondsvolumen von 15 Mio.€ ins Leben gerufen. Dieses Beteiligungsprogramm wurde ausschließlich mit Landesmitteln errichtet.
Es bietet:
stille Beteiligungen von 100.000€ - 750.000€ zu einem deutlich vergünstigten Beteiligungsentgelt von 3% p.a. zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung von 1% p.a. für 10 Jahre.
Für:
Haupterwerblichen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Mit grundsätzlich intaktem Geschäftsmodell. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den Monaten Juli - Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch um 50% oder mehr erwarten.
Ergänzt wird der MBG Härtefallfonds Mittelstand auch um stille Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes.
Aufgrund der Einigung zwischen der Landesregierung und der SPD wird auch die Erweiterung der Eigenkapitalausstattung für den Mittelstand über die MBG zu erwarten sein (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H).
Positive Entwicklungen sind:
Negative Entwicklungen sind:
Die zukünftige Entwicklung wird maßgeblich beeinflusst durch:
Wir erwarten ab Frühjahr 2021 eine deutliche Zunahme der Insolvenzen und der Unternehmen, die den Sanierungsabteilungen der Banken zuzuordnen sind.
Für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, stellen wir unseren Corona-Notfallkoffer mit allen nötigen Ratschlägen, hilfreichen Links und Übersichten zur Verfügung.
Gerne stehen wir Ihnen auch unter den unten genannten Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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