02.04.2020

Arbeits-Staatssekretär Rohlfs: "Die gesetzliche Möglichkeit der gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung bietet in der Corona-Krise Chancen für alle Beteiligten"

Die einen wollen anpacken und dürfen nicht – die anderen suchen händeringend Arbeitskräfte. Um die derzeitigen Unwuchten im schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt zumindest etwas abzufedern, appelliert Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs an Betriebe und Beschäftigte im Land, vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Gebrauch zu machen und ein entsprechend eingerichtetes Branchenportal zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der sogenannten Überlassung zugestimmt haben, das abgebende Unternehmen nicht dauerhaft als Überlasser auftritt und die einzelne Überlassung nur während der Krise andauert. Interessierte Unternehmen aus Schleswig-Holstein können schnell und unbürokratisch zusammenkommen, indem sie das vom Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) eingerichtete Branchenportal nutzen. Hier können akute Personalbedarfe branchenunabhängig inseriert und zum anderen akute, zeitlich befristete, Personalüberhänge rechtzeitig angezeigt werden.

Presseerklärung des Landes Schleswig-Holstein

Informationen und Meldeformular des KoFW