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Hier gilt es abzuwägen: Auf der einen Seite die Mitarbeiter nicht unnötig zu verunsichern und auf der anderen Seite das Vertrauen zu wahren, insbesondere gegenüber dem Führungspersonal. Grundsätzlich lautet unsere Empfehlung, nur diejenigen Mitarbeiter frühzeitig einzuweihen, die maßgeblich für den Transaktionsprozess verantwortlich sind. Dazu zählen potenzielle zukünftige Führungskräfte und vertrauenswürdige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Buchhaltung.
Es ist ratsam, die breite Mitarbeiterschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Prozess einzuweihen, um Gerüchte und Unsicherheiten zu vermeiden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es häufig am besten ist, die Mitarbeiter nach der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags zu informieren. Dies minimiert die Verbreitung von Spekulationen und sorgt für Klarheit.
Der Erfolg seines Unternehmen für Schädlingsbekämpfung weckte das Interesse eines internationalen Branchenkonzerns, der ihm ein Kaufangebot unterbreitete. Herr Hannemann wollte das Kaufangebot von einem unabhängigen Experten bewerten lassen. In Matthias Winkelmann fand er seinen kompetenten Berater.
Grund für Unruhe ist häufig die Angst der Belegschaft vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, da das Know-how der Mitarbeiter häufig der WESENTLICHE Kaufgrund für Investoren ist. Neue Eigentümer sind in der Regel daran interessiert, qualifizierte Fachkräfte im Unternehmen zu halten, um den Geschäftsbetrieb erfolgreich fortzuführen.
Durch eine strategische und wohlüberlegte Kommunikation können Unsicherheiten reduziert werden. Eine geplante Informationspolitik nach der Vertragsunterzeichnung trägt dazu bei, den Übergang reibungslos zu gestalten und die Motivation der Belegschaft aufrechtzuerhalten.
Wir freuen uns auf den Austausch!