02.11.2020

Vorlage Blogbeitrag

Nach Aussagen des Bundesfinanz- sowie des Bundeswirtschaftsministers, werden mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von temporären Schließungen betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen.

  • So soll Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten  75% des Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet. Diese Finanzhilfen solleninsgesamt ein Volumen von bis zu 10 Milliarden € haben. Zusätzlich ist in Planung den KfW-Schnellkredit zu erweitern und für sehr kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern zu öffnen.
  • Gleichzeitig sollen bereits bestehende Hilfen für hauptbetroffene Wirtschaftsbereiche über den Jahreswechsel hinaus verlängert und die Konditionen verbessert (Überbrückungshilfe III) werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbstständigen.
  • Soloselbstständige sollen ein Wahlrecht haben: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Man beachte: Diese Maßnahmen sind vorgesehen, treten aber erst nach Prüfung und Zustimmung durch die EU offiziell in Kraft.

Anträge sollen zeitnah über die etablierte bundeseinheitliche IT-plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen) gestellt werden können. Sobald weitere Details zu den einzelnen Hilfen (auch in modifizierter Form) zu den vorstehenden neuen Corona-Hilfen vorliegen, werden wir diese auch in unserem Notfallkoffer zur Verfügung stellen.

Nachzulesen ist dies auch hier.