Nach Aussagen des Bundesfinanz- sowie des Bundeswirtschaftsministers, werden mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von temporären Schließungen betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen.
Man beachte: Diese Maßnahmen sind vorgesehen, treten aber erst nach Prüfung und Zustimmung durch die EU offiziell in Kraft.
Anträge sollen zeitnah über die etablierte bundeseinheitliche IT-plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen) gestellt werden können. Sobald weitere Details zu den einzelnen Hilfen (auch in modifizierter Form) zu den vorstehenden neuen Corona-Hilfen vorliegen, werden wir diese auch in unserem Notfallkoffer zur Verfügung stellen.
Nachzulesen ist dies auch hier.
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